Geister bannen: Unterschied zwischen den Versionen

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| '''Entdeckung''' || [[Zeitleiste|187]] EC.
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| '''Ursprung''' || [[Weisse Magie]]
| '''Ursprung''' || [[Weisse Magie]]

Version vom 13. Juli 2006, 10:09 Uhr


Geister bannen
Entdeckung 187 EC.
Ursprung Weisse Magie
Handlungsdauer 10 Sekunden
Wirkungsdauer sofort
Modifikator keiner
Nebeneffekte 20%, Der Geist ist ZS Jahre nicht mehr zu vertreiben.
Zutaten keine
Vers keiner
Kosten 25 Magiepunkte

Handlung

Der Begabte schliesst die Augen und murmelt "Gehe von uns.".

Wirkung

Der Begabte bannt ein Geisterwesen das sich in einem definiertem Gebiet aufhält (Haus/Tempel/Waldstück). Er muss dabei das Geisterwesen zumindestens gedanklich fixieren, falls also mehrere Geister sich irgendwo manifestieren, kann er sich nur direkt auf eines davon beziehen. Die Probe muss um den Magiewiderstandswert des Opfers erschwert werden.

Geister bannen (Magieniveau 2)

Der Begabte kann 2 Geister gleichzeitig bannen, als Erschwerung zählt nur der höchste Magiewiderstandwert der Geister.

Geister bannen (Magieniveau 3)

Der Begabte kann 3 Geister gleichzeitig bannen, als Erschwerung zählen nur die 2 höchsten Magiewiderstandwerte der Geister.

Geister bannen (Magieniveau 4)

Der Begabte kann 4 Geister gleichzeitig bannen, als Erschwerung zählen nur die 3 höchsten Magiewiderstandwerte der Geister.

Geister bannen (Magieniveau 5)

Der Begabte kann 5 Geister gleichzeitig bannen, als Erschwerung zählen nur die 3 höchsten Magiewiderstandwerte der Geister.