Besessenheit und Besitzergreifung

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Besessenheit:

Wenn ein Geist die Kontrolle über ein bestimmtes übernehmen will, musz er dazu in den Körper dieses Wesens fahren. Man spricht somit von Besessen und Besessenheit, welche für das besessene Wesen ungeährlich ist, da der Selbsterhaltungtrieb des Körpers noch vorhanden ist, und der Geist somit das Wesen, das er gerade besesst, zu nichts sich selbst schädigendem zu zwingen. Zum Beispiel kann kein Geist sein Opfer dazu zwingen über eine Klippe zu laufen, sich ins Feuer zu legen, sich selbst zu erstechen, etc. Die Besessenheit endet, wenn der Geist aus dem Körper des Wesens vertrieben wurde oder der Geist den Körper verlassen hat.


Besitzergreifung

Im gegensatz zur Besessenheit muß das besitzergreifende Wesen nicht in den Körper des Opfers fahren, sondern zwingen Ihr Opfer durch eine Art unterbewusster Telepation dazu nach deren Willen zu handeln. Besitz von einem anderem Wesen ergreifen können Dämonen, Götter, Titanen, Magier und Zauberer, oder sonstige magisch aktiven Kreaturen sein, und es soll auch ein paar Freie Geister geben, die dies beherrschen. Das Opfer kann durch Besitzergreifung bis in den "Selbstmord" getrieben werden, jedoch erfordern solche, dem Opfer direkt schädigende Handlungen, eine weitere erschwerte Probe.